Erstattung osteopathischer Leistungen

Sie können die Behandlungskosten erstattet bekommen. Wir erfüllen hierfür alle Voraussetzungen:

  • Osteopath/in und Heilpraktiker/in
  • Mitglied im Verband der Osteopathen Deutschland (VOD)

Unsere Leistungen rechnen wir nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) ab.


Private Krankenkassen und private Zusatzkassen

Die meisten privaten Krankenkassen erstatten Osteopathie (Heilpraktikerleistung) anteilig oder sogar zu 100%. Um sicher zu sein, klären Sie dies bitte im Vorfeld einer Behandlung ab.


Gesetzliche Krankenkassen

Inzwischen erstatten viele gesetzliche Krankenkassen die Kosten für Osteopathie anteilig. Bitte klären sie dies im Vorfeld einer Behandlung ab.
Unter www.osteokompass.de erhalten Sie Informationen zu den Leistungen der einzelnen Krankenkassen und deren Voraussetzungen.

Sollten Sie Fragen zur Erstattung haben, sprechen Sie uns gerne hierzu an.



Kontakt

Wir freuen uns auf Sie!